AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BETONWERK WERNAU GMBH & CO. KG FÜR DIE GESCHÄFTSABWICKLUNG IM E-COMMERCE

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Waren, die der Kunde im Online-Shop der Betonwerk Wernau GmbH & Co. KG („Unternehmen“) bezieht, gelten zu den „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und sonstige Leistungen“ der Betonwerk Wernau GmbH & Co. KG in der Fassung vom Dezember 2015 diese Besonderen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend.

1.2 Unser Angebot gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für sämtliche Bestellungen über unseren Online-Shop durch Unternehmer nach § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten die nachfolgenden AGB.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

2.1 Der Kaufvertrag kommt zustande mit: Betonwerk Wernau GmbH & Co. KG.

2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog unseres Warensortiments dar.

2.2 Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.

2.3 Durch Anklicken der Schaltfläche „JETZT KAUFEN“ schließt der Kunde mit dem Unternehmen einen verbindlichen Kaufvertrag über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Einer weiteren Bestätigung durch das Unternehmen bedarf es zum Kaufvertragsabschluss nicht. Für alle Bestellungen ist das Unternehmen Vertragspartner.

2.4 Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen: Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

2.5 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2.6 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

3. Lieferbedingungen

3.1 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten

3.2 Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. In Abstimmung mit unserer Service-Hotline (Tel: +49 7153 - 9395 55), erreichbar Mo-Do  8.00 - 16:00 Uhr und Fr 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, kann auch in andere Länder geliefert werden.

3.3 Beim Versand außerhalb der EU können unter Umständen Zölle und Steuern zu zahlen sein, die von Ihnen extra zu entrichten sind und nicht im Kaufpreis enthalten sind.

3.4 Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.

4. Befristete Angebote Das Unternehmen behält sich das Recht vor, im Online-Shop Angebote zeitlich befristet einzustellen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen. Es kann vorkommen, dass trotz sorgfältiger Bevorratung ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Das Unternehmen gibt hierfür keine Liefergarantie.

5. Bezahlung In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

5.1 Vorkasse Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

5.2 Paypal Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

6. Widerrufsrecht

Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2 Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an.

7.3 Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

8. Transportschäden

8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

8.2 Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Untersuchungspflicht umfasst auch die technische Prüfung der Funktionsfähigkeit, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Ist Ihnen die Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit nicht unverzüglich zuzumuten, so haben Sie die Prüfung vorzunehmen bevor Sie die Ware verarbeiten, vermischen, ein- oder umbauen. Unterlassen Sie die in § 377 HGB geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

9. Gewährleistung und Garantien

9.1 Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

9.2 Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

9.3 Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und Produktbeschreibungen.

9.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

9.5 Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden ⋅ bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ⋅ bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist ⋅ bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) ⋅ im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart ⋅ soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9.6 Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.

9.7 Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Mo - Do 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Fr. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr  unter der Telefonnummer +49 7153 - 9395-55 und per E-Mail unter shopmaster@rohr.de

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen ist unser Geschäftssitz.

 

B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND SONSTIGE LEISTUNGEN BETONWERK WERNAU GMBH & CO. KG IN DER FASSUNG VOM DEZEMBER 2015

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit allen unseren Abnehmern; im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese AGB nach Maßgabe der Ziffer 10. Soweit nicht zwischen uns und unseren Abnehmern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, finden im Übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung.

1. Anwendung

a) Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir Ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.

b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung bzw. mit Beginn der Übergabe der Ware zustande.

c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde.

d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde für den daraus entstandenen Schaden.

2. Lieferung

a) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Betonwerk, Auslieferungslager oder das in unserem Auftrag tätige Unternehmen, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart ausdrücklich vereinbart ist. Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Abnehmer. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen falls nicht etwas Anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen. Ist Lieferung an die Baustelle vereinbart, so werden geeignete Anfuhrwege und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt; andernfalls haftet er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen.

b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager. Unsere Lieferpflicht ruht, solange uns Ausführungsunterlagen sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen nicht übergeben bzw. Informationen nicht erteilt worden sind.

c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner – unbeschadet der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt – wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche (20% und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise – unter Berücksichtigung der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

d) Der Abnehmer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist und etwaige sichtbare Mängel sofort zu rügen; im Fall der Rüge hat der Abnehmer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Es gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des 5. Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten.

e) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden.

f) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden.

3. Sachmängel

a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden.

b) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs.1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs.1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs.1 Nr.2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Bereitstellung der Ware im Werk bzw. Auslieferungslager, nicht jedoch vor dem vereinbarten Liefertermin.

c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich zu rügen.

d) Führen wir mit dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so wird hierdurch die Verjährung nicht gehemmt, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart.

e) Der Kunde verzichtet darauf irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

f) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

g) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß Ziff. 8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

h) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang oder in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen wie z.B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.

i) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen. Diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzug Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten von fremdbeauftragten Gutachtern durch uns bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

j) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

k) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner litt. j) entsprechend.

l) Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziff. 8. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 3 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

4. Rechtsmängel

Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen der Ziff. 3 entsprechend.

5. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

b) Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziff. 2 litt. c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treue und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise verstehen sich ab Betonwerk bzw. Auslieferungslager und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts Besonderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

b) Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäckes sowie Auslösungen.

c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir - unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt nicht, wenn der Kunde zurecht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern.

d) Bei Forderungen auf Grund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen.

e) Der Kunde ist nicht berechtigt wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie auf Grund von Mängelrügen erhoben sind mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Sicherungsrechte

a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§ 947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, § 948 BGB, zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. c) Auf unseren Wunsch hat der Kunde sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.

d) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstückes werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.

e) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

f) Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.

8. Sonstige Schadenersatzansprüche

a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 8 Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff.3 litt.b.

9. Beratung

a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte.

b) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten, auch auszugsweise ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.

10. Geltung für Verbrauchsgüterkauf

Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmannes noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen betreffen, gelten diese AGB mit folgender Maßgabe:

a) Ziff.1 a) erster Absatz gilt nicht;

b) Ziff.2 a) gilt nicht bei Versendungskauf (§ 474 Abs.2 i.V.m. § 447 BGB); Ziff. 2 d) erster Absatz gilt mit der Maßgabe, dass die Rügefrist 2 Wochen beträgt; Ziff. 2 d) zweiter und dritter Absatz gilt nicht c) Ziff.3 b), d), gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsvorschriften; Ziff 3 e) gilt mit der Maßgabe, dass bei Mängelrügen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden dürfen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen, jedoch nur dann, wenn die Berechtigung der geltend gemachten Mängelrüge unumstritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

d) Ziff. 3 i) erster Absatz gilt nur bei offensichtlich erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen.

e) Ziff. 6 a) gilt mit der Maßgabe, dass in den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist; Ziff. 6 c) dritter Absatz gilt mit der Maßgabe dass 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins der europäischen Zentralbank berechnet werden können; Ziff. 6 c) letzter Absatz gilt nur insoweit, als auf die Rechtsfolgen des Verzuges (Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist oder eine angemessene Frist gesetzt wird (Mahnung); Ziff. 6 e) Satz 1 gilt nicht.

f) Ziff. 11 a) gilt nur, soweit nach § 38 ZPO zulässig.

g) Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt.

11. Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist der Sitz unseres Unternehmens.

b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden.